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   BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68   

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https://dejure.org/1971,2815
BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68 (https://dejure.org/1971,2815)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1971 - VIII B 111.68 (https://dejure.org/1971,2815)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1971 - VIII B 111.68 (https://dejure.org/1971,2815)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegenüber Soldaten - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68
    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig; die Zulässigkeit von Leistungsbescheiden bei beamtenrechtlichen und soldatendienstrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Dienstherrn gegenüber Beamten oder Soldaten wird von den in Beamtensachen zuständigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts und von dem in Angelegenheiten des Soldatendienstrechts zuständigen beschließenden Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht (BVerwGE 18, 283; 19, 243; 21, 270; 27, 245; 27, 250 und 34, 97).
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65

    Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68
    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig; die Zulässigkeit von Leistungsbescheiden bei beamtenrechtlichen und soldatendienstrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Dienstherrn gegenüber Beamten oder Soldaten wird von den in Beamtensachen zuständigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts und von dem in Angelegenheiten des Soldatendienstrechts zuständigen beschließenden Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht (BVerwGE 18, 283; 19, 243; 21, 270; 27, 245; 27, 250 und 34, 97).
  • BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66

    Inanspruchnahme durch Leistungsbescheid nach Beendigung des

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68
    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig; die Zulässigkeit von Leistungsbescheiden bei beamtenrechtlichen und soldatendienstrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Dienstherrn gegenüber Beamten oder Soldaten wird von den in Beamtensachen zuständigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts und von dem in Angelegenheiten des Soldatendienstrechts zuständigen beschließenden Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht (BVerwGE 18, 283; 19, 243; 21, 270; 27, 245; 27, 250 und 34, 97).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68
    Wie der beschließende Senat in seinem Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 16) ausgeführt hat, hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern.
  • BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 394.63
    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68
    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig; die Zulässigkeit von Leistungsbescheiden bei beamtenrechtlichen und soldatendienstrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Dienstherrn gegenüber Beamten oder Soldaten wird von den in Beamtensachen zuständigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts und von dem in Angelegenheiten des Soldatendienstrechts zuständigen beschließenden Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht (BVerwGE 18, 283; 19, 243; 21, 270; 27, 245; 27, 250 und 34, 97).
  • BVerwG, 20.02.1962 - VIII B 190.61

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Revision trotz ungenügender Sachaufklärung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68
    In seinem Beschluß vom 20. Februar 1962 - BVerwG VIII B 190.61 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 30 = DÖV 1962, 555) hat der beschließende Senat jedoch ausgeführt, wegen ungenügender Sachaufklärung sei die Revision nur zuzulassen, wenn sich dem Berufungsgericht in Anbetracht des gesamten Sachverhalts die Notwendigkeit der Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 74.66

    Haftung des Soldaten gegenüber dem Bund für durch Dienstpflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68
    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig; die Zulässigkeit von Leistungsbescheiden bei beamtenrechtlichen und soldatendienstrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Dienstherrn gegenüber Beamten oder Soldaten wird von den in Beamtensachen zuständigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts und von dem in Angelegenheiten des Soldatendienstrechts zuständigen beschließenden Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht (BVerwGE 18, 283; 19, 243; 21, 270; 27, 245; 27, 250 und 34, 97).
  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68
    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig; die Zulässigkeit von Leistungsbescheiden bei beamtenrechtlichen und soldatendienstrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Dienstherrn gegenüber Beamten oder Soldaten wird von den in Beamtensachen zuständigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts und von dem in Angelegenheiten des Soldatendienstrechts zuständigen beschließenden Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht (BVerwGE 18, 283; 19, 243; 21, 270; 27, 245; 27, 250 und 34, 97).
  • BVerwG, 07.05.1990 - 6 C 40.88

    Pflichtwidrige Inanspruchnahme der Dienste eines Soldaten durch einen

    Das Oberverwaltungsgericht hat schließlich auch zutreffend darauf hingewiesen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Schadensersatzansprüche des Bundes gegen Soldaten durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden können (Beschluß vom 10. August 1971 - BVerwG 8 B 111.68 - Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 200.67 - <BVerwGE 34, 97 [BVerwG 16.10.1969 - VIII C 200/67]> sowie aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 27. Juni 1984 - BVerwG 6 C 60.82 - ).
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